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A
Altbauwohnungen
In Österreich gelten Wohnungen in Gebäuden, die vor dem 1. Juli 1953 errichtet wurden, als Altbau. Typisch sind hohe Räume, Flügeltüren, Kastenfenster und Stuckverzierungen. Rechtlich ist dies entscheidend, da für solche Objekte oft die strengen Mietzinsbeschränkungen des Mietrechtsgesetzes (MRG) gelten.
Zuletzt aktualisiert: 22. März 2026