Zurück zum Lexikon
A

Aufteilungsschlüssel

Der Aufteilungsschlüssel legt fest, wie die Aufwendungen für eine Liegenschaft (z. B. Betriebskosten oder Instandhaltung) auf die einzelnen Eigentümer verteilt werden. Laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG) erfolgt dies im Regelfall nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile (Nutzwerte). Abweichende Vereinbarungen oder verbrauchsabhängige Abrechnungen sind jedoch möglich.

Zuletzt aktualisiert: 16. März 2026