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Belegeinsicht
Die Belegeinsicht ist das Recht von Mietern oder Wohnungseigentümern, die Originalrechnungen und Zahlungsnachweise zu einer Abrechnung (z. B. Betriebskosten) zu prüfen. Gemäß MRG oder WEG muss der Vermieter bzw. Verwalter Einsicht gewähren, um die Korrektheit der Kosten zu belegen.
Zuletzt aktualisiert: 16. März 2026