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Bruttogrenze

Die Bruttogrenze bezeichnet im österreichischen Mietrecht, insbesondere bei der Mietzinsbeihilfe oder Wohnbeihilfe, den maximal zulässigen Bruttomietzins inklusive Betriebskosten und Umsatzsteuer. Übersteigt die tatsächliche Miete diesen Wert, wird für die Berechnung der Förderung nur der Betrag bis zu dieser Grenze herangezogen.

Zuletzt aktualisiert: 16. März 2026