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E
eintrittsberechtigte Personen
Eintrittsberechtigte Personen sind nahe Angehörige, die nach dem Tod eines Mieters das Recht haben, in den bestehenden Mietvertrag einzutreten. Laut Mietrechtsgesetz (MRG) zählen dazu Ehegatten, Lebensgefährten, Kinder oder Geschwister, sofern sie bereits zuvor im gemeinsamen Haushalt gelebt haben.
Zuletzt aktualisiert: 22. März 2026