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freie Mietzinsvereinbarung

Die freie Mietzinsvereinbarung erlaubt es Vermieter und Mieter, die Miethöhe ohne gesetzliche Preisobergrenzen individuell auszuhandeln. Sie kommt in Österreich vor allem bei Neubauten, Einfamilienhäusern oder Objekten zur Anwendung, die dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) oder den Teilausnahmen des Mietrechtsgesetzes unterliegen.

Zuletzt aktualisiert: 22. März 2026