Zurück zum Lexikon
I

Instandhaltungskosten

Instandhaltungskosten sind Ausgaben für Wartung, Inspektion und Reparaturen, um eine Immobilie in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Im österreichischen Mietrecht trägt diese Kosten grundsätzlich der Vermieter, da sie nicht als Betriebskosten auf Mieter überwälzt werden dürfen.

Zuletzt aktualisiert: 16. März 2026