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I
Instandhaltungspflicht
Die Instandhaltungspflicht bezeichnet die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung, eine Immobilie in gutem Zustand zu erhalten. Im Mietrecht regelt das MRG, dass Vermieter für die Erhaltung allgemeiner Teile und ernste Schäden haften, während Mieter meist die Wartung im Inneren tragen.
Zuletzt aktualisiert: 03. Mai 2026