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K
Kleinreparaturklauseln
In Österreich sind Kleinreparaturklauseln im Mietrecht nur sehr eingeschränkt wirksam. Während im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) der Vermieter für die Erhaltung zuständig ist, dürfen Mieter vertraglich nur zur Behebung von Bagatellschäden an häufig genutzten Teilen wie Dichtungen oder Glühbirnen verpflichtet werden. Eine pauschale Kostenübernahme für größere Reparaturen durch den Mieter ist meist unzulässig.
Zuletzt aktualisiert: 31. März 2026