Zurück zum Lexikon
K
Konsumentenschutzgesetz
Das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) schützt Privatpersonen bei Immobiliengeschäften mit gewerblichen Anbietern wie Maklern, Bauträgern oder Vermietern. Es gleicht das Machtgefälle aus, indem es etwa Rücktrittsrechte bei Haustürgeschäften sichert und unfaire Klauseln in Miet- oder Kaufverträgen verbietet.
Zuletzt aktualisiert: 16. März 2026