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K
Kündigungsschutz
Der Kündigungsschutz im österreichischen Mietrecht beschränkt das Recht des Vermieters, einen Mietvertrag einseitig zu beenden. Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) ist eine Kündigung nur gerichtlich und bei Vorliegen wichtiger Gründe, wie etwa Eigenbedarf, zulässig.
Zuletzt aktualisiert: 16. März 2026