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O
ordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung ist die einseitige Beendigung eines Mietverhältnisses unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist. Während Mieter meist ohne Angabe von Gründen kündigen können, benötigen Vermieter im Anwendungsbereich des MRG einen wichtigen Grund.
Zuletzt aktualisiert: 22. März 2026