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Schönheitsreparaturen
Schönheitsreparaturen umfassen einfache Maler- und Tapezierarbeiten zur Behebung gewöhnlicher Abnutzungsspuren, wie das Streichen von Wänden, Decken oder Heizkörpern. In Österreich ist laut Mietrechtsgesetz (MRG) grundsätzlich der Vermieter für die Erhaltung zuständig. Eine Überwälzung dieser Pflicht auf Mieter ist oft nur bei individueller Vereinbarung wirksam.
Zuletzt aktualisiert: 31. März 2026