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umsatzsteuerbefreit

In der österreichischen Immobilienwirtschaft bedeutet umsatzsteuerbefreit, dass auf Mieten oder Immobilienverkäufe keine 20 % Umsatzsteuer aufgeschlagen werden. Da Vermieter in diesem Fall meist keine Vorsteuer abziehen können (unechte Befreiung), wird bei Geschäftsräumen oft zur Steuerpflicht optiert.

Zuletzt aktualisiert: 22. März 2026