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Verlängerungsvereinbarung
Eine Verlängerungsvereinbarung ist eine einvernehmliche Abmachung zwischen Vermieter und Mieter, um ein befristetes Mietverhältnis über das ursprüngliche Ende hinaus fortzusetzen. Im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) muss diese schriftlich erfolgen und eine Dauer von mindestens fünf Jahren aufweisen.
Zuletzt aktualisiert: 16. März 2026