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V
vertragsgemäßen Gebrauch
Der vertragsgemäße Gebrauch beschreibt das Recht des Mieters, die Immobilie so zu nutzen, wie es im Mietvertrag vereinbart wurde oder nach der Verkehrsauffassung üblich ist. Er umfasst die normale Abnutzung der Räume, während der Vermieter verpflichtet ist, das Objekt in diesem Zustand zu erhalten.
Zuletzt aktualisiert: 22. März 2026