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A

Abnutzung

Die Abnutzung beschreibt den schleichenden Wertverlust oder Verschleiß einer Immobilie durch deren bestimmungsgemäßen Gebrauch oder Alterung. Im österreichischen Steuerrecht wird dieser Wertverzehr durch die Absetzung für Abnutzung (AfA) als jährlicher Aufwand steuerlich geltend gemacht.

Zuletzt aktualisiert: 16. März 2026