Zurück zum Lexikon
A

Abrechnungsdeadlines

Die Abrechnungsfrist bezeichnet den gesetzlich oder vertraglich festgelegten Zeitraum, in dem Abrechnungen erstellt werden müssen. Im österreichischen Mietrecht (MRG) muss die Betriebskostenabrechnung für das Vorjahr etwa spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres gelegt werden.

Zuletzt aktualisiert: 22. März 2026