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A

AfA

Die AfA (Absetzung für Abnutzung) bezeichnet die steuerliche Abschreibung von Immobilien. Da Gebäude mit der Zeit an Wert verlieren, können Eigentümer die Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer verteilt als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen, was die zu zahlende Steuer reduziert.

Zuletzt aktualisiert: 12. April 2026