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B
befristeter Mietvertrag
Ein befristeter Mietvertrag endet automatisch nach einer im Vertrag festgelegten Zeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) muss die Befristung schriftlich vereinbart werden und eine Mindestdauer von drei Jahren aufweisen.
Zuletzt aktualisiert: 22. März 2026