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B
befristet
Im österreichischen Immobilienrecht bedeutet befristet, dass ein Mietverhältnis für einen im Voraus genau festgelegten Zeitraum abgeschlossen wird. Laut Mietrechtsgesetz (MRG) muss eine Befristung schriftlich vereinbart werden und eine Mindestdauer von drei Jahren aufweisen. Nach Ablauf der Frist endet der Vertrag automatisch, sofern er nicht ausdrücklich verlängert wird.
Zuletzt aktualisiert: 16. März 2026