Zurück zum Lexikon
B

Betriebskostenabrechnung

Die Betriebskostenabrechnung ist die jährliche Gegenüberstellung der tatsächlichen laufenden Kosten einer Immobilie und der vom Mieter geleisteten Akontozahlungen. Sie muss gemäß Mietrechtsgesetz (MRG) bis spätestens 30. Juni des Folgejahres gelegt werden und führt zu einer Nachzahlung oder einem Guthaben.

Zuletzt aktualisiert: 16. März 2026