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Betriebskostenabrechnungen

Die Betriebskostenabrechnung ist die jährliche Gegenüberstellung der tatsächlichen Bewirtschaftungskosten einer Immobilie und der geleisteten Akontozahlungen. Gemäß Mietrechtsgesetz (MRG) muss sie bis spätestens 30. Juni des Folgejahres für das gesamte Kalenderjahr gelegt werden.

Zuletzt aktualisiert: 22. März 2026