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B
Betriebskostenperiode
Die Betriebskostenperiode bezeichnet den Zeitraum, für den die laufenden Kosten einer Immobilie abgerechnet werden. In Österreich umfasst diese Periode gemäß Mietrechtsgesetz (MRG) üblicherweise das Kalenderjahr. Nach Ablauf dieses Zeitraums hat der Vermieter bis spätestens 30. Juni des Folgejahres die Abrechnung zu legen.
Zuletzt aktualisiert: 16. März 2026