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B

Betriebskostenvorauszahlungen

Die Betriebskostenvorauszahlung ist ein monatlicher Akontobetrag, den Mieter zusätzlich zum Hauptmietzins für laufende Bewirtschaftungskosten wie Wasser, Müll oder Versicherung zahlen. Gemäß Mietrechtsgesetz (MRG) muss der Vermieter einmal jährlich eine Abrechnung über die tatsächlichen Kosten legen.

Zuletzt aktualisiert: 16. März 2026