Zurück zum Lexikon
B

Bindungswirkung

Die Bindungswirkung bezeichnet die rechtliche Verpflichtung, die von Verträgen, Bescheiden oder Urteilen ausgeht. Sie bewirkt, dass die beteiligten Parteien, Behörden oder Gerichte an den Inhalt dieser Entscheidungen gebunden sind und nicht eigenmächtig davon abweichen dürfen.

Zuletzt aktualisiert: 19. April 2026