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EAVG 2012

Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 verpflichtet Verkäufer und Vermieter, bereits in Immobilienanzeigen energetische Kennwerte anzugeben. Spätestens bei Vertragsschluss muss dem Käufer oder Mieter ein gültiger Energieausweis vorgelegt und ausgehändigt werden, andernfalls drohen Verwaltungsstrafen.

Zuletzt aktualisiert: 04. April 2026