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Eigenbedarf

Eigenbedarf liegt vor, wenn ein Vermieter eine vermietete Wohnung für sich selbst oder nahe Angehörige (z. B. Kinder, Enkel) zu Wohnzwecken benötigt. Im österreichischen Mietrechtsgesetz (MRG) ist dies ein anerkannter Kündigungsgrund, der jedoch gerichtlich geltend gemacht und streng bewiesen werden muss.

Zuletzt aktualisiert: 16. März 2026