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Erhaltungspflicht

Die Erhaltungspflicht bezeichnet die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung, eine Immobilie in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand zu bewahren. Im österreichischen Mietrecht (MRG) trägt primär der Vermieter die Verantwortung für die Erhaltung allgemeiner Teile des Hauses sowie der Außenhaut.

Zuletzt aktualisiert: 31. März 2026