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Erhaltungspflichten

Die Erhaltungspflicht bezeichnet die gesetzliche oder vertragliche Aufgabe, eine Immobilie in einem ordnungsgemäßen Zustand zu bewahren. Im österreichischen Mietrecht (MRG) ist primär der Vermieter für die Substanz und allgemeine Teile des Hauses zuständig, um die Brauchbarkeit zu sichern.

Zuletzt aktualisiert: 16. März 2026