Zurück zum Lexikon
G
Genehmigungsvorbehalt
Ein Genehmigungsvorbehalt bedeutet, dass ein Rechtsgeschäft, wie etwa ein Immobilienkauf, erst durch die Zustimmung einer Behörde rechtswirksam wird. Dies betrifft in Österreich oft den Grundverkehr, wenn Ausländer oder Landwirte Flächen erwerben und die Grundverkehrsbehörde zustimmen muss.
Zuletzt aktualisiert: 10. Juni 2026