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G
Geschäftsvermietung
Die Geschäftsvermietung bezeichnet die Überlassung von Räumlichkeiten zu gewerblichen Zwecken, wie etwa Büros, Läden oder Werkstätten. Im Gegensatz zur Wohnungsmiete unterliegt sie in Österreich weitgehend der freien Vertragsgestaltung, wobei das Mietrechtsgesetz (MRG) nur teilweise oder gar nicht zur Anwendung kommt.
Zuletzt aktualisiert: 16. März 2026