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Gesetzliche Erneuerung
Die gesetzliche Erneuerung (auch Stillschweigende Erneuerung) bewirkt im österreichischen Mietrecht, dass ein befristeter Mietvertrag automatisch in ein unbefristetes Mietverhältnis oder eine Verlängerung übergeht, wenn der Mieter nach Ablauf der Frist die Wohnung weiter nutzt und der Vermieter nicht binnen 14 Tagen widerspricht.
Zuletzt aktualisiert: 16. März 2026