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G
Gleichbehandlungsgrundsatz
Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es Vermietern und Maklern, Personen aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht oder ethnischer Herkunft beim Zugang zu Wohnraum zu benachteiligen. Er basiert auf dem Gleichbehandlungsgesetz und sichert faire Chancen bei der Wohnungssuche.
Zuletzt aktualisiert: 27. April 2026