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G
Gleichbehandlungsgesetz
Das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) verbietet in Österreich Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, wozu auch die Vermietung und der Verkauf von Wohnraum zählen. Niemand darf aufgrund des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit bei der Wohnungssuche benachteiligt werden.
Zuletzt aktualisiert: 04. April 2026