Zurück zum Lexikon
G
Grundbuch
Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, das beim zuständigen Bezirksgericht geführt wird und alle rechtlichen Verhältnisse an Grundstücken in Österreich dokumentiert. Es gibt verbindlich Auskunft über Eigentümer, Belastungen wie Hypotheken sowie Rechte Dritter, etwa ein Wegerecht.
Zuletzt aktualisiert: 16. März 2026