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Grundkostenverordnung

Die Grundkostenverordnung regelt in Österreich die pauschale Ermittlung der Grundkostenanteile bei der Errichtung von geförderten Wohnbauten. Sie legt fest, bis zu welcher Höhe die Kosten für den Erwerb und die Aufschließung eines Grundstücks als angemessen anerkannt und durch Wohnbauförderungsmittel unterstützt werden.

Zuletzt aktualisiert: 22. März 2026