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H
Hauptmietzins
Der Hauptmietzins ist das reine Entgelt, das der Mieter dem Vermieter für die Überlassung der Wohnung zahlt. Er bildet gemeinsam mit den Betriebskosten und der Umsatzsteuer den gesamten Mietzins. Die zulässige Höhe ist im Mietrechtsgesetz (MRG) durch Richtwerte oder Angemessenheit geregelt.
Zuletzt aktualisiert: 16. März 2026