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Heizkostenabrechnungsgesetz

Das Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG) regelt in Österreich die verbrauchsabhängige Aufteilung der Kosten für Heizung und Warmwasser in Gebäuden mit gemeinsamen Versorgungsanlagen. Es verpflichtet Vermieter und Verwalter, die Kosten überwiegend nach dem tatsächlichen Verbrauch der Nutzer abzurechnen. Ziel ist es, durch individuelle Kostentransparenz Anreize zum Energiesparen zu schaffen.

Zuletzt aktualisiert: 31. März 2026