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Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG)

Das Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG) regelt in Österreich die Aufteilung der Kosten für Heizung, Warmwasser und Kühlung in Gebäuden mit gemeinschaftlichen Versorgungsanlagen. Es schreibt vor, dass die Kosten überwiegend nach dem tatsächlichen Verbrauch und nicht nur nach Fläche abzurechnen sind.

Zuletzt aktualisiert: 16. März 2026