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L
Lagezuschlag
Der Lagezuschlag ist ein finanzieller Aufschlag auf den Richtwertmietzins im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG). Er ist zulässig, wenn die Wohnumgebung einer Immobilie nachweislich besser als die durchschnittliche Lage ist. Die Kriterien dafür müssen dem Mieter schriftlich bekanntgegeben werden.
Zuletzt aktualisiert: 16. März 2026