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Liebhaberei-Regelung

Die Liebhaberei-Regelung bezeichnet im österreichischen Steuerrecht Tätigkeiten, die ohne langfristige Gewinnerzielungsabsicht aus persönlichen Neigungen ausgeübt werden. Da kein Gesamtgewinn zu erwarten ist, dürfen Verluste daraus nicht mit anderen Einkünften gegengerechnet werden, um die Steuerlast zu senken. Besonders bei der Vermietung von Immobilien prüft das Finanzamt mittels einer Prognoserechnung, ob innerhalb eines bestimmten Zeitraums ein Überschuss erzielt werden kann.

Zuletzt aktualisiert: 04. April 2026