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L
Liebhaberei
Liebhaberei bezeichnet eine Tätigkeit, wie etwa die Vermietung einer Immobilie, die ohne langfristige Absicht auf Gewinnerzielung ausgeübt wird. Da das Finanzamt solche Aktivitäten als privates Hobby einstuft, können entstandene Verluste steuerlich nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden.
Zuletzt aktualisiert: 12. April 2026