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L
Listenhunde
Als Listenhunde werden Hunderassen bezeichnet, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften der Bundesländer als potenziell gefährlich eingestuft sind. Für die Haltung in einer Immobilie gelten oft verschärfte Auflagen wie eine Hundeführscheinpflicht oder die Zustimmung des Vermieters.
Zuletzt aktualisiert: 10. Juni 2026