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Mieten-Wertsicherungsgesetzes
Das Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) begrenzt seit 2026 die jährliche Erhöhung von Wohnungsmieten in Österreich. Es legt fest, dass Mieten nur noch am 1. April angepasst werden dürfen, wobei Steigerungen über 3 % nur zur Hälfte an Mieter weitergegeben werden dürfen.
Zuletzt aktualisiert: 22. März 2026