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M
Mindestdauer
Die Mindestdauer bezeichnet im österreichischen Mietrecht die gesetzlich vorgeschriebene Zeitspanne, die ein befristeter Mietvertrag mindestens umfassen muss. Gemäß Mietrechtsgesetz (MRG) beträgt diese für Wohnungen einheitlich fünf Jahre. Eine Unterschreitung dieser Frist führt dazu, dass der Vertrag unter Umständen rechtlich als unbefristet gilt.
Zuletzt aktualisiert: 16. März 2026