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M
Mindestlaufzeit
Die Mindestlaufzeit bezeichnet den Zeitraum, für den ein Vertrag fest abgeschlossen wird und in dem eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist. Im österreichischen Mietrecht beträgt diese bei befristeten Wohnungsmietverträgen gesetzlich ein Jahr, wobei Mieter erst nach Ablauf dieses Jahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist kündigen können.
Zuletzt aktualisiert: 16. März 2026