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Möbelmiete
Die Möbelmiete bezeichnet die entgeltliche Überlassung von Einrichtungsgegenständen. In der Immobilienwirtschaft wird sie meist als Möblierungszuschlag zusätzlich zum Mietzins für die Wohnung vereinbart, wobei dieser Zuschlag im Anwendungsbereich des MRG angemessen sein muss.
Zuletzt aktualisiert: 16. März 2026