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Nichtanwendungsbereich
Der Nichtanwendungsbereich bezeichnet Situationen oder Objekte, die ausdrücklich von den Regelungen eines Gesetzes ausgenommen sind. Im österreichischen Mietrecht fallen darunter etwa Objekte, die nicht dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegen, wodurch Vereinbarungen weitgehend frei getroffen werden können.
Zuletzt aktualisiert: 31. März 2026