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Nichtanwendung

In der österreichischen Immobilienwirtschaft bezeichnet die Nichtanwendung den Umstand, dass bestimmte gesetzliche Regelungen – wie etwa das Mietrechtsgesetz (MRG) – für ein Objekt gar nicht gelten. Dies betrifft vor allem Neubauten oder Ein- und Zweifamilienhäuser, die dem freien Markt unterliegen.

Zuletzt aktualisiert: 16. März 2026